„Mit der heutigen Verabschiedung des GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Bundestag wird ein wichtiges Signal an Versicherte und Arbeitgeber gesendet: Dies wird stabilere Beitragssätze für 2027 und 2028 ermöglichen helfen. Ein Kraftakt für alle Beteiligten, der von den Innungskrankenkassen aber insgesamt als dringend notwendig unterstützt wird. Denn mit dem BStabG wird der schon lange geforderte Einstieg in eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik vollzogen – ein überfälliger Kurswechsel angesichts der anhaltenden Ausgabendynamik.
Gleichzeitig bleibt der Reformanspruch allerdings hinter dem Notwendigen zurück. Insbesondere im Krankenhausbereich und bei der Pharmaindustrie fehlt es trotz entsprechender Nachbesserung weiterhin an konsequenter Ausgabenbegrenzung. Dass dem Krankenhaussektor im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zusätzliche Mittel in Höhe von 550 Millionen Euro zugesichert worden sind, ist ein falsches Signal: Statt weiterer Zuschüsse braucht es strukturelle Konsolidierung im größten Ausgabenbereich der GKV – im Interesse der Beitragszahlenden.
Die Anpassungen beim Bundeszuschuss und bei den Beiträgen für Bürgergeld- und Grundsicherungsempfänger sind wichtige, aber ebenfalls unzureichende Zwischenschritte. Der Bundeszuschuss als Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen darf nicht nach Kassenlage gekürzt werden. Es gilt das Prinzip: Wer gesamtgesellschaftliche Aufgaben zuweist, muss sie auch verlässlich aus Steuermitteln finanzieren. Auch die schrittweise Anhebung der Beiträge für Bürgergeldempfänger bleibt angesichts tatsächlicher Kosten von rund 12 Milliarden Euro jährlich deutlich hinter dem Bedarf zurück.
Positiv ist, dass zusätzliche Belastungen der Versicherten vermieden wurden und die erweiterten Prüfquoten bei Krankenhausabrechnungen die Kontrolle über den Einsatz von Beitragsmitteln stärken.
Auch wenn die Debatte von teilweise sehr zugespitzten Positionen verschiedener Akteure des Gesundheitswesens geprägt war, ist es wichtig, die Entscheidung des Bundestages gemeinsam umzusetzen.
Im Weiteren wird es nun darauf ankommen, die angestrebte Finanzstabilität der GKV durch konsequente Strukturreformen abzusichern: Eine Stärkung der Prävention in allen Lebenslagen, die Verankerung der Primärversorgung mit wirksamer Patientensteuerung, eine am Zusatznutzen orientierte Preisgestaltung bei hochpreisigen Arzneimitteln sowie eine aktive, qualitätsorientierte Krankenhausplanung durch die Länder, die dabei auch ihrer Finanzverantwortung bzgl. Investitionen nachkommen müssen.“


