„Die Innungskrankenkassen begrüßen den Kabinettsbeschluss zum GeDIG ausdrücklich. Mit dem Gesetz zur digitalen Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung werden wesentliche Voraussetzungen geschaffen, um Versorgung zu steuern, Abläufe zu verzahnen und Versicherte gezielter zu begleiten. Das Gesetz setzt wichtige Schritte, um Digitalisierung dort wirksam zu machen, wo sie Versicherten und ihrer Versorgung unmittelbar nutzt. Dazu gehört vor allem die Stärkung der elektronischen Patientenakte als Grundlage vernetzter Primärversorgung, aber auch die verbesserte Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems.
Begrüßenswert ist auch, dass die elektronische Patientenakte (ePA) als zentrale Plattform für die Versorgung gestärkt werden soll. Sie kann eine koordinierende Schlüsselfunktion für vernetzte Primärversorgungspfade einnehmen und als digitale Grundlage dienen, um Versicherte individuell und datenbasiert zu beraten und zu begleiten. Ebenfalls begrüßen wir die vorgesehene Stärkung datengestützter Instrumente zur Erkennung individueller Gesundheitsrisiken in der Weiterentwicklung des § 25b SGB V. Sie sind ein zentraler Baustein, damit Kranken- und Pflegekassen ihre Versicherten künftig noch gezielter unterstützen können.
Kritisch sehen die Innungskrankenkassen aber weiterhin die Ausweitung der Aufgaben und Befugnisse der gematik. Ihre Rolle muss klar auf die Rahmensetzung begrenzt bleiben, damit sich keine marktverzerrenden Strukturen entwickeln. Darüber hinaus muss die Finanzierung der gematik neu geregelt werden. Es kann nicht sein, dass die GKV zwar die Finanzierung übernimmt, aber keinen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen hat. Darüber hinaus ist der Aufbau der Telematik-Infrastruktur als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuern zu finanzieren.
Was den Ausbau von digitalen Gesundheitsanwendungen angeht, müssen diese strengen Evidenz- und Sicherheitsanforderungen genügen. Was keinen nachgewiesenen Nutzen hat, darf nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden. Nur wenn Digitalisierung konsequent am Versorgungsnutzen, an Qualität und an Wirtschaftlichkeit ausgerichtet wird, kann sie ihren Beitrag zu einer besseren Gesundheitsversorgung leisten.“


