„Die Verabschiedung des Notfallreformgesetzes durch das Bundeskabinett ist ein richtungsweisender Schritt zur Reform der Notfallversorgung. Der Entwurf setzt wichtige Impulse für eine bessere Vernetzung von vertragsärztlichem Notdienst und Notaufnahmen und bindet den Rettungsdienst mit ein. Positiv zu bewerten sind die standardisierte Ersteinschätzung per Telefon bzw. Video, der Ausbau integrierter Notfallzentren und die Verknüpfung zwischen den verschiedenen Strukturen (Notruf 112 und Terminservicestellen 116 117). Mit der vorgesehenen digitalen Notfalldokumentation und deren Transparenz mittels der elektronischer Patientenakte (ePA) wird eine zielgenaue Patientensteuerung ermöglicht und können perspektivisch die derzeit überlasteten Strukturen entlastet werden.
Jetzt kommt es darauf an, schnell das erforderliche standardisierte Ersteinschätzungs-instrument zu entwickeln, das als Blaupause auch für die Ersteinschätzung im Rahmen der Primärversorgung eingesetzt werden könnte. Der Erfolg der Reform und die Realisierung der geschätzten jährlichen Minderausgaben sind damit verbunden, dass es nicht zum Aufbau teurer Doppelstrukturen kommt, die wirtschaftliche und personelle Ressourcen binden, die andernorts sinnvoller eingesetzt werden könnten.“


