Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

Statement Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., anlässlich der Verabschiedung eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung im Bundeskabinett:

„Die Verabschiedung des Notfallreformgesetzes durch das Bundeskabinett ist ein richtungsweisender Schritt zur Reform der Notfallversorgung. Der Entwurf setzt wichtige Impulse für eine bessere Vernetzung von vertragsärztlichem Notdienst und Notaufnahmen und bindet den Rettungsdienst mit ein. Positiv zu bewerten sind die standardisierte Ersteinschätzung per Telefon bzw. Video, der Ausbau integrierter Notfallzentren und die Verknüpfung zwischen den verschiedenen Strukturen (Notruf 112 und Terminservicestellen 116 117). Mit der vorgesehenen digitalen Notfalldokumentation und deren Transparenz mittels der elektronischer Patientenakte (ePA) wird eine zielgenaue Patientensteuerung ermöglicht und können perspektivisch die derzeit überlasteten Strukturen entlastet werden.

Jetzt kommt es darauf an, schnell das erforderliche standardisierte Ersteinschätzungs-instrument zu entwickeln, das als Blaupause auch für die Ersteinschätzung im Rahmen der Primärversorgung eingesetzt werden könnte. Der Erfolg der Reform und die Realisierung der geschätzten jährlichen Minderausgaben sind damit verbunden, dass es nicht zum Aufbau teurer Doppelstrukturen kommt, die wirtschaftliche und personelle Ressourcen binden, die andernorts sinnvoller eingesetzt werden könnten.“

Der IKK e.V. ist die Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Die Innungskrankenkassen stehen für fünf Millionen Versicherte.

Portraitfoto Iris Kampf, Leitung Kommunikation / Pressesprecherin IKK e.V.

Leitung Kommunikation / Pressesprecherin

Iris Kampf

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