GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Keine weitere Verschiebung der Belastungen auf die Beitragszahlenden

Innungskrankenkassen fordern: Bund muss seinen Finanzierungsverpflichtungen nachkommen / IKKen warnen davor, zentrale Entlastungsbausteine wieder auszuklammern

Die Innungskrankenkassen bewerten das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG), das am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wird, als einen notwendigen Schritt zur kurzfristigen Stabilisierung der Finanzlage. Doch der vorliegende Gesetzentwurf verfehlt das Ziel einer ausgewogenen Lastenverteilung. Insbesondere wird der Finanzierungsanteil des Bundes deutlich reduziert und faktisch ins Gegenteil verkehrt. Während die FinanzKommission Gesundheit noch einen Bundesbeitrag von 29,6 Prozent an den Einsparungen empfohlen hatte, sieht der Kabinettsentwurf stattdessen Entlastungen für den Bundeshaushalt vor – etwa durch die Kürzung des Bundeszuschusses um zwei Milliarden Euro. Auch die Beteiligung an den Kosten für Bürgergeldbeziehende fällt mit zunächst 250 Millionen Euro ab 2027 deutlich hinter den Empfehlungen zurück. Aus Sicht der Innungskrankenkassen ist diese Verschiebung zulasten der Beitragszahlenden nicht akzeptabel. Die Delegierten der Mitgliederversammlung warnen davor, im weiteren parlamentarischen Verfahren zentrale Entlastungsmaßnahmen abzuschwächen oder zu streichen. Es dürfe nicht darum gehen, kurzfristige politische Konflikte zu befrieden oder einseitig den Interessen einzelner, durchsetzungsstarker Akteure – etwa aus der Pharmaindustrie oder von Leistungserbringern – nachzugeben.

Auch mit Blick auf das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sehen die Innungskrankenkassen die Balance von Solidarität und Finanzverantwortung gefährdet. Die geplanten Maßnahmen belasten vor allem Beitragszahlende sowie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, etwa durch geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die Streichung des Angehörigenentlastungsgesetzes. Der Bundesbeitrag beschränkt sich hingegen auf eine Verschiebung der Darlehensrückzahlung auf 2035 bis 2039; eine Rückzahlung der Corona-Hilfen bleibt weiterhin aus.

Im Fokus der Mitgliederversammlung des IKK e.V. steht daher die Frage, wie das Gesundheitswesen angesichts stark steigender Ausgaben kurzfristig stabilisiert und die Lasten fair verteilt werden können. Einigkeit besteht darin, dass die GKV primär ein Ausgabenproblem hat und daher vor allem wirksame Steuerungs- und Einsparmaßnahmen erforderlich sind. Auch der Sachverständigenrat betont in seinem Frühjahrsgutachten, dass die demografische Entwicklung den Druck auf die Sozialversicherungssysteme weiter erhöht und insbesondere Ausgabendisziplin notwendig macht.

Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., erklärt: „Wenn im parlamentarischen Verfahren zentrale Entlastungsmaßnahmen aus dem GKV-BStabG herausgenommen werden, wird das Problem nicht gelöst. Notwendig sind tragfähige finanzielle Entlastungen statt kurzfristiger politischer Kompromisse. Die Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit bieten hierfür eine solide Grundlage – insbesondere mit Blick auf die großen Ausgabenblöcke, eine stärkere Steuerung und eine faire Lastenverteilung.“

Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., ergänzt: „Mit Sorge sehen die Innungskrankenkassen, dass zentrale Maßnahmen im weiteren Verfahren abgeschwächt werden könnten. Dazu zählen insbesondere die konsequente einnahmeorientierte Ausgabenpolitik, die Begrenzung finanzieller Fehlanreize und eine klare Lastenverteilung zwischen Beitragszahlenden, Leistungserbringern und dem Bund. Zwar ist eine schrittweise Beteiligung des Bundes an den Kosten für Bürgergeldbeziehende vorgesehen, diese bleibt aber deutlich hinter den tatsächlichen Ausgaben von rund zwölf Milliarden Euro jährlich zurück. Gleichzeitig wird der Bundeszuschuss ab 2027 dauerhaft um zwei Milliarden Euro gekürzt. Diese Sanierung des Bundeshaushaltes auf den Rücken der Versicherten und Arbeitgeber ist inakzeptabel.“

Beide Vorstandsvorsitzenden verweisen darauf, dass sich die Bundesregierung an den abgegebenen Reformversprechen messen lassen muss. Das Zeitfenster für Reformen in der Sozialversicherung ist eng. Die Regierungskoalition muss hier ihre Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit unter Beweis stellen, um der sich in den Umfragen abzeichnenden steigenden Politikverdrossenheit gegenzusteuern. Breite Akzeptanz für Einsparungen wird es nur dann geben, wenn sie belastungsgerecht verteilt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen werden die sie betreffenden Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit bzw. des Kabinettsentwurfs für sich annehmen und ihren Beitrag leisten, wie sie das bereits in der Vergangenheit bei der Schaffung von wettbewerbsfähigen Strukturen unter Beweis gestellt haben. „Eine Diskussion über Zwangsfusionen ist populistisch, aber kein geeignetes Instrument zur Stabilisierung der GKV-Finanzen“, so Wollseifer und Müller.

Der IKK e.V. ist die Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Die Innungskrankenkassen stehen für fünf Millionen Versicherte.

Portraitfoto Iris Kampf, Leitung Kommunikation / Pressesprecherin IKK e.V.

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