IKK e.V.: Das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) öffnet Handlungsrahmen für Kassen zum Nutzen der Versicherten

Die Innungskrankenkassen begrüßen die grundsätzliche Richtung des Referentenentwurfs eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG). Der Entwurf sieht nicht nur die Ausweitung der Telematikinfrastruktur (TI) vor, wodurch sich die bereits getätigten Investitionen für die Akteure bezahlt machen, sondern er erweitert auch den Handlungsrahmen der Krankenkassen zum Nutzen ihrer Versicherten.

„Die schon immer von uns Kassen beklagte unzeitgemäße Einschränkung der Datennutzung – selbst mit Zustimmung der Versicherten – wird endlich aufgehoben“ erklärt Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V. „Wir begrüßen die Möglichkeit zur Entwicklung digitaler Innovationen sowie zur Gestaltung individualisierter Versorgungsangebote.“ Hierin liegen Chancen für eine verbesserte Präventionsarbeit, wie etwa der Impfberatung.

Der Geschäftsführer des IKK e.V. betont zugleich: „Die Patientenhoheit hat oberste Priorität. Sie gilt es konsequent zu respektieren: Der Versicherte ist weiterhin Herr seiner Daten. Für die Kassen muss der verantwortungsvolle Umgang mit den Daten an erster Stelle stehen.“

Insgesamt zieht Hohnl das Fazit, dass dem Referentenentwurf die Erkenntnis zugrunde liege, die Digitalisierung benötige einen höchst dynamischen Rahmen im Gesundheitswesen. „Wenn Digitalisierung und Innovation in unserem Gesundheitssystem zum Nutzen der Versicherten etabliert und genutzt werden sollen, ist ein flexibles Agieren erforderlich. Diesem versucht der Entwurf des DVG gerecht zu werden. Das ist beachtlich.“

Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren 5,1 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten.