IKK e.V.: Faire-Kassenwahl-Gesetz reformiert weit mehr als den RSA!

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer IKK e.V., zum Referentenentwurfs eines „Gesetz für eine faire Kassenwahl in der GKV“ („Faire-Kassenwahl-Gesetz“).

"Die Innungskrankenkassen begrüßen, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun endlich einen Referentenentwurf mit wichtigen Punkten zur Morbi-RSA-Reform vorgelegt hat. Bei einer ersten Sichtung der Vorschläge sind folgende vier Änderungen zum Finanzausgleich aus Sicht der Innungskrankenkassen gravierend:

Der Referentenentwurf sieht die Einführung eines Krankheits-Vollmodells vor. Dies lehnen die Innungskrankenkassen entschieden ab. Ein Vollmodell erhöht die Manipulationsanfälligkeit des Ausgleichs. Damit konterkariert das BMG seine zahlreichen und grundsätzlich positiv zu bewertenden Ansätze zur Absenkung der Manipulationsgefahr. Die Krankheitsauswahl sollte auf schwerwiegende Krankheiten beschränkt werden, um Manipulationen zu verringern und stattdessen Anreize zur Prävention zu setzen!

Die von den Innungskrankenkassen seit langem geforderten Präventionsanreize werden im aktuellen Entwurf nur halbherzig angepackt: Die lediglich auf die Sekundärprävention bezogen Vorschläge bedeuten in erster Linie ein mehr an Bürokratie.

Die Einführung einer Regionalkomponente ist mit Blick auf die in den Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des BVA diskutierten Weiterentwicklungsoptionen des Morbi-RSA konsequent. Die genannten Ziele, Marktkonzentrationsprozessen vorzubeugen, Wirtschaftlichkeitsanreize zu erhalten und keine Fehlanreize im Hinblick auf die Verstetigung von Über- und Unterversorgung zu setzen, werden von den Innungskrankenkassen unterstützt.

Erfreulich ist, dass der Referentenentwurf einen Risikopool für besonders aufwändige Leistungsfälle vorsieht. Einen vorgelagerten Ausgleich von 80 Prozent der Leistungsausgaben oberhalb von 100.000 Euro erachten wir für sinnvoll.

Die Regelungen zur Fortentwicklung des Organisationsrechts der Krankenkassen sind differenziert zu betrachten:

Grundsätzlich sehen wir den Weg der bundesweiten Öffnung aller Krankenkassen als konsequent an. Die fehlende einheitliche Aufsichtspraxis und die Sonderstellung der Ortskrankenkassen ist ein Hemmnis für einen fairen Wettbewerb. Bei aller Euphorie darf aber nicht aus

den Augen verloren werden, dass ein Wettbewerb auch Anbietervielfalt voraussetzt. Die Innungskrankenkassen setzen sich explizit für ein gegliedertes, regionales Krankenkassensystem ein.

Ungläubig nehmen wir die Änderungsvorschläge der Erneuerung der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes zur Kenntnis. Nachdem der Minister im Verwaltungsrat des GKV-SV vergangene Woche noch das hohe Lied der sozialen Selbstverwaltung gesungen hat, schafft er nun eben jene mit nur einem Federstrich ab. Mit dem Argument, die Anbindung an das operative Geschäft der Mitgliedskassen durch hauptamtliche Kassenvorstände im Verwaltungsrat des GKV-SV zu unterstützen, schafft das BMG die politische Klammer der Sozialpartner ab.“

Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren 5,1 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten.