„Angesichts der finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung ist es mehr als kritisch, dass nun offenbar mit der geplanten Standortklausel die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auch noch für die Wirtschaftsförderung der Pharmaindustrie aufkommen soll. Standortförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und wäre im Wirtschaftsministerium anzusiedeln und aus dem Staatshaushalt zu finanzieren und nicht aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber.
Eine derartige Entscheidung, die gemäß dem GKV-Spitzenverband eine Lücke von bis zu 1,3 Milliarden Euro in das Sparpaket der Bundesregierung reißen würde, wäre kontraproduktiv und würde den im gerade beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) gezeigten Reformwillen untergraben. Nach der Sonderförderung der Krankenhäuser per Gießkanne nun auch noch eine Entlastung der pharmazeutischen Industrie. Das sendet die falschen Signale. Die Beitragszahlenden verdienen Entlastung, keine zusätzlichen Belastungen.
Der Staat muss endlich seiner Finanzverantwortung vollumfänglich nachkommen, etwa durch den vollständigen steuerfinanzierten Ausgleich für Grundsicherungsempfänger in Höhe von 12 Milliarden Euro; die umgehende Rückzahlung der aus der Sozialen Pflegeversicherung zweckentfremdeten Corona-Hilfen in Höhe von 5,2 Milliarden Euro an die Pflegekassen sowie die Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, anstatt sie, wie im Pflegeneuordnungsgesetz geplant, zu kürzen.
Die Bundesregierung sollte das Prinzip der Veranlassungskonnexität – ‚Wer bestellt, bezahlt‘ – auch auf die GKV anwenden. Ab dem 1. Oktober 2026 wird dieses Prinzip zwischen Bund und Ländern bzw. Kommunen verbindlich. Es sollte aber gleichermaßen für das Zusammen-spiel von Bund und Sozialversicherung gelten: Wer Leistungen bei der GKV bestellt, muss sie auch bezahlen."


