Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., im Vorfeld der Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG):

„Noch immer zeigt sich der Bundesgesundheitsminister trotz der schwerwiegenden Bedenken zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) uneinsichtig. Dies ist angesichts der Dimension und Folgewirkungen des KHVVG nicht nur unverständlich, sondern gesundheitspolitisch verantwortungslos. Der Vorwurf der Innungskrankenkassen: Zum einen wurde auch in diesem Gesetzgebungsverfahren auf eine frühe, zielführende Einbeziehung unter anderem der Selbstverwaltung verzichtet. Die daraus entstandenen Komplikationen und Zeitverzögerungen sehen wir jetzt. Zum anderen stellt der Gesetzentwurf nach wie vor weniger eine Struktur- als vielmehr eine Finanzreform dar, und zwar zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich! Denn die Kosten der Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft sind als Investitionskosten zunächst Ländersache. Wenn der Bund in die Finanzierung einsteigt, hat dies über Steuermittel zu erfolgen und darf keinesfalls zu Lasten der GKV bzw. den Beitragszahlenden gehen! Wenn der Gesundheitsminister die PKV-Versicherten und die Beamten hier von der Finanzierung ausspart, hat dies auch damit zu tun, dass er von Seiten der PKV mit einer Klage rechnen könnte. Beim Zugriff auf den Gesundheitsfonds sind hingegen den gesetzlichen Krankenkassen bekanntermaßen die Hände gebunden. Dringend Zeit, dass sich hier etwas ändert. Wir appellieren daher eindringlich an die Bundestagsabgeordneten, den offensichtlichen Irrweg zu beenden und sich vor die Versicherten und Arbeitgeber, aber auch vor die gesetzlichen Krankenkassen zu stellen, deren finanzielle Situation bereits jetzt alarmierend ist.“

Stellungnahme der IKK e.V. zum KHVVG-Entwurf

Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren 5,1 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten.