„Das Kabinett hat das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz auf den Weg gebracht – und das Tempo, mit dem Bundesgesundheitsministerin Warken hier Pflöcke einschlägt, verdient Respekt. Nur, einige dieser Pflöcke stehen im Sand. Denn der Entwurf hat gegenüber dem Referentenentwurf an Schärfe verloren und ist in eine Schieflage geraten. Was besonders irritiert: Die angekündigte anwachsende Beteiligung des Bundes an den Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende – beginnend mit 250 Millionen Euro in 2027 – ist allenfalls eine homöopathische Dosis angesichts eines Defizits von rund 12 Milliarden Euro jährlich. Gleichzeitig wird der Bundeszuschuss bis 2030 um jährlich 2 Milliarden Euro abgesenkt. Das ist kein Beitrag zur Stabilisierung, sondern ein Rückzug aus der Finanzierungsverantwortung! Wer Glaubwürdigkeit in der Gesundheitspolitik bewahren will, darf genau hier nicht kürzen. Notwendig sind stattdessen eine verlässliche Dynamisierung des Bundeszuschusses sowie die vollständige Übernahme der Kosten für Bürgergeldbeziehende aus Steuermitteln. Dass das „Zückerle“ bei den Bürgergeldbeiträgen womöglich über eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke refinanziert wird, hinterlässt einen schalen Beigeschmack. So sinnvoll eine solche Abgabe gesundheitspolitisch sein kann – sie verfehlt ihren Zweck, wenn sie im Bundeshaushalt versickert, statt zielgerichtet in den Gesundheitsfonds zu fließen.
Positiv bleibt: Belastungen beim Krankengeld und in der Familienversicherung wurden abgemildert, und an der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik wird festgehalten. Doch auch hier gilt: Der Einspareffekt ist mit 16,3 Milliarden Euro deutlich geringer als ursprünglich geplant. Sollte sich die wirtschaftliche Lage weiter eintrüben, droht der finanzielle Puffer schnell zu verschwinden. Unterm Strich entsteht der Eindruck eines Gesetzes, das an wichtigen Stellen zurückweicht und damit genau jene Stabilität gefährdet, die es eigentlich sichern soll.“


