Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): Strukturelle Neuordnung ja, aber nicht auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden

Mit dem vorgelegten Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) nimmt sich das Bundesgesundheitsministerium nicht weniger als einer grundlegenden Neuordnung der Pflegeversicherung an und schlägt weitreichende Strukturreformen vor. Der Entwurf setzt präventionsorientierte Ansätze, stärkt Reha und häuslicher Pflege und initiiert neue Instrumente wie eine Pflegebegleitung und ein Pflege-Cockpit. Damit ist das PNOG mehr als ein Spargesetz.

Kritisch zu bewerten ist jedoch, dass sich der Bund – wie bereits beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – erneut aus seiner Finanzverantwortung zurückzieht und die Hauptlast der Reform einseitig bei Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden abladen will. Aus Sicht des IKK e.V. ist besonders problematisch, dass Leistungen eingeschränkt, Entlastungen verschoben und Zugangshürden erhöht werden sollen. Die geplante Dynamisierung der Leistungsbeträge bei gleichzeitiger Betonung des Teilleistungssystems setzt damit ein widersprüchliches Signal: Nominelle Leistungsanpassungen stehen faktisch verschärften Begrenzungsmechanismen gegenüber.

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., kritisiert die im PNOG vorgesehene Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze: „Im Zusammenspiel mit der analogen Anhebung in der gesetzlichen Krankenversicherung führt dies zu einer deutlichen Mehrbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und verteuert den Faktor Arbeit erheblich. Das schwächt die Kaufkraft, erzeugt zusätzlichen Kostendruck für Betriebe und trifft gerade kleine, personalintensive Handwerksunternehmen.“

Statt Pflegebedürftige über längere stationäre Verläufe hinweg stärker zu belasten und die soziale Absicherung pflegender Angehöriger durch abgesenkte Rentenbeiträge auszuhöhlen, müssten Kommunen, Länder und der Bund ihre Finanzierungsverantwortung übernehmen – etwa durch Rückzahlung der pandemiebedingten Ausgaben und eine verlässliche Gegenfinanzierung versicherungsfremder Leistungen.

„Eine Pflegeneuordnung, die ihren Namen verdient, muss die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren, ohne einseitig Pflegebedürftige und Beitragszahlende zu belasten, und den Bund dauerhaft in die Pflicht nehmen – statt ihn sich über gestreckte Zuschüsse und wegbrechende Bundesmittel ‚einen schlanken Fuß‘ machen zu lassen“, sagt Jürgen Hohnl.

Der IKK e.V. ist die Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Die Innungskrankenkassen stehen für fünf Millionen Versicherte.

Portraitfoto Iris Kampf, Leitung Kommunikation / Pressesprecherin IKK e.V.

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