„Der vorgelegte Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer dringend notwendigen Stabilisierung der GKV-Finanzen. Er ist die „Notbremse“, um Raum für die davon unabhängigen Reformen zu bekommen. Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat mit ihren Empfehlungen die ‚Blaupause‘ für den Entwurf gesetzt und auf eine gerechte Austarierung der Belastungen Wert gelegt. Der vorliegende Gesetzentwurf hat die Belastungsgewichte aber verschoben. Das wird sicherlich noch Gegenstand der politischen Debatte sein.
Positiv hervorzuheben ist insbesondere das klare Bekenntnis zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Damit setzt die Bundesregierung das richtige Signal. Dass die Leistungserbringer und Hersteller mit dem Entwurf in die Pflicht genommen werden, ist mehr als folgerichtig. Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lässt es nicht mehr zu, dass Krankenkassen eine Vielzahl kostenintensiver, aber nicht zielgenauer Sonderleistungen und -vergütungen zahlen. Vor diesem Hintergrund wäre es wünschenswert gewesen, wenn die Empfehlungen der FKG diesbezüglich vollumfänglich umgesetzt worden wären.
Enttäuschend bleibt der Entwurf in zwei zentralen Punkten hinter den Empfehlungen der FKG zurück: Zum einen fehlt die notwendige und verfassungsrechtlich gebotene vollständige Refinanzierung der versicherungsfremden Leistungen in Gestalt der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln. Allein damit hätte das Finanzloch in Höhe von 12,5 Milliarden Euro zeitnah und unter gerechter Einbeziehung auch der PKV-Versicherten geschlossen werden können. Stattdessen sollen nun weiterhin die Beitragszahlenden in erheblichem Umfang diese staatliche Fürsorgeleistung zahlen, während sich der Bund seiner Verantwortung weitestgehend entzieht.
Insgesamt bekommen durch die nur selektive Übernahme der Vorschläge der FKG nun Maßnahmen wie Leistungseinschränkungen oder steigende Zuzahlungen zulasten der Versicherten ein verhältnismäßig höheres Gewicht. Zusätzliche Einschnitte, die den Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nur schwer vermittelbar sein dürften, wurden diese doch bereits in den vergangenen Jahren überproportional belastet.
Zum anderen gilt: Auch wenn die GKV ein Ausgaben- und kein Einnahmeproblem hat, ist unverständlich, dass wichtige Maßnahmen zur Entlastung der Beitragszahlenden unberücksichtigt bleiben. Neben der gebotenen Refinanzierung der gesamtgesellschaftlichen Ausgaben ist es die empfohlene Nutzung von gesundheitsbezogenen Verbrauchssteuern, etwa auf Tabak oder andere Genussmittel, zugunsten der GKV. Leider hat die Bundesregierung jetzt die Tabaksteuererhöhung schon für sich adressiert, um damit die Belastungen aus der Reduzierung der Benzinsteuer zu refinanzieren.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren kommt es nun darauf an, die vorgesehenen Maßnahmen mit Blick auf das Reformziel nicht zu verwässern und eine gerechte Lastenverteilung im Blick zu behalten. Außerdem ist die durch die kurzfristigen Finanzierungsmaßnahmen erlangte Stabilisierung nun für zielgerichtete Reformen wie die Krankenhaus- und Notfallreform sowie das Primärversorgungsmodell zu nutzen. Wichtig bleibt zudem die Etablierung von Lenkungs- und Steuerungsmöglichkeiten für die Kassen.“


