„Angesichts der angespannten Finanzlage der GKV und des weiter anwachsenden Defizits begrüßen wir die Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG), die die Einnahme- und Ausgabenseite der GKV verbessern. Insbesondere zwei Änderungsanträge sind hierbei wichtig: Dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses um 2 Milliarden Euro zumindest teilweise zurückgenommen wird, ist zwar ein Erfolg der Bundesgesundheitsministerin, der aber an der Grundkritik nichts ändert: So soll die Kürzung im Jahr 2027 auf 1,35 Milliarden Euro und im Jahr 2028 auf 1,55 Milliarden Euro begrenzt werden. Doch der Bundeszuschuss ist die pauschale Abgeltung für versicherungsfremde Leistungen der GKV und darf nicht nach Kassenlage von der Politik willkürlich gekürzt werden. Wer der GKV gesamtgesellschaftliche Aufgaben zuweist, muss sie auch verlässlich aus Steuermitteln gegenfinanzieren. Das Prinzip der Veranlassungskonnexität – „Wer bestellt, bezahlt“ – muss auch in der GKV gelten. Die Argumentation, dass durch die zu erwartenden Mehreinnahmen aus den Lenkungssteuern auf zuckergesüßte Getränke nun entsprechender Spielraum vorhanden sei, geht fehl. Denn diese Einnahmen aus Lenkungssteuern oder besser einer zweckgerichteten Abgabe nicht nur auf zuckergesüßte Getränke, sondern auch auf Tabak und Alkohol, sollten ohnehin dem Gesundheitsfonds zufließen, weil die GKV auch die gesundheitsschädlichen Konsequenzen aus Tabak- Alkohol- und Zuckerkonsum tragen muss.
Ebenfalls wichtig - aber auch nur ein Zwischenschritt - ist die Anhebung der Beiträge für Bürgergeldbeziehende beziehungsweise Grundsicherungsempfänger um 750 Millionen Euro; ab 2027 soll der Betrag auf 1 Milliarde Euro steigen und bis 2031 sukzessive auf 2,75 Milliarden Euro anwachsen. Das ist ein deutlich verbesserter Schritt. Die Richtung stimmt, aber das Ziel liegt noch weit entfernt. Die Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben wie die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern gehört in die Verantwortung des Bundes und darf nicht weiter zulasten der Versichertengemeinschaft verschoben werden. Deshalb reicht auch dieser Schritt angesichts der tatsächlichen Kosten von rund 12 Milliarden Euro jährlich weiterhin nicht aus.
Positiv ist, dass sich keine weitere Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - wie sie zwischenzeitlich diskutiert wurde – in den Änderungsanträgen wiederfindet. Damit sind immerhin keine zusätzlichen Belastungen für die Versicherten geplant. Ebenso begrüßenswert sind die vorgesehenen höheren Prüfquoten bei der Krankenhausabrechnungsprüfung. Damit erhalten die Kassen wieder mehr Kontrollmöglichkeiten und können die sachgemäße Verwendung von Beitragsmitteln als deren Sachwalter wirksamer kontrollieren.
Darüber hinaus sehen wir es positiv, dass auch die Pharmaindustrie ihren entsprechenden Beitrag leisten muss. Der geplante dynamisierte Herstellerrabatt soll nun durch einen gleichbleibenden Herstellerabschlag in Höhe von 15,5 Prozent ersetzt werden.
Wir hoffen, dass es in der Sondersitzung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch nicht doch wieder zu Aufweichungen und Ausweichmanövern kommt. Die Vorschläge müssen jetzt umgesetzt werden. Alles andere würde die ohnehin angespannte Lage der GKV weiter verschärfen und das Defizit zusätzlich erhöhen.“

