Statement Anhörung des KHAG im Gesundheitsausschuss

Anlässlich der Anhörung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, erläutert Christopher Venus, Leitung Vertragspolitik des IKK e.V.:

„Die mit dem KHAG geplanten Änderungen drohen den eigentlichen Kern der Krankenhausreform – die Verbesserung der Qualität durch die Zentrierung komplexer Leistungen – zu verwässern, noch bevor sie überhaupt in der Praxis angekommen ist. Was als notwendige Nachjustierung angekündigt wurde, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als eine Reform mit tausend Hintertüren für den Erhalt ineffizienter Strukturen und das Aushöhlen bundeseinheitlicher Qualitätsstandards.

Besonders kritisch ist die vorgesehene Ausweitung der Ausnahmetatbestände für die Länder. Wo Ausnahmen zur Regel werden, wird Qualität zur Verhandlungsmasse – und Patientensicherheit zum Zufallsprodukt lokaler Interessenpolitik. Wenn künftig jedes Land im eigenen Ermessen festlegen darf, wann Qualitäts- oder Erreichbarkeitsvorgaben ‚unzumutbar‘ sind, droht ein Flickenteppich der Versorgung. Das ist das Gegenteil einer modernen, transparenten Krankenhauslandschaft, die allen Patientinnen und Patienten denselben Anspruch auf bestmögliche Behandlung garantiert.

Mit Blick auf die Qualitätssicherung ist es unverständlich, dass die gemeinsame Selbstverwaltung auf Bundesebene weiter entmachtet werden soll. Dass gerade bei der Definition und Weiterentwicklung der Leistungsgruppen künftig weder der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) noch andere Partner der Selbstverwaltung maßgeblich eingebunden sind, ist nicht hinnehmbar. Qualität entsteht durch unabhängige, faktenbasierte Standards – nicht durch politische Zweckkonstruktionen. Wer die Einflussmöglichkeiten der Selbstverwaltung beschneidet, schwächt die Verbindlichkeit von Qualitätsvorgaben und riskiert, dass medizinische Mindeststandards zum Spielball landespolitischer Interessen werden.

Und auch wenn die Streichung der GKV-Beteiligung am Transformationsfonds ein längst überfälliger Schritt war, bleibt die finanzielle Steuerung der Krankenhausstrukturen unklar. Doch das genügt nicht! Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind im ersten bis dritten Quartal 2025 erneut deutlich gestiegen – um 9,9 Prozent bzw. 7,4 Milliarden Euro. Sie bilden damit den zentralen Treiber der hohen Ausgabendynamik in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der prozentuale Anstieg liegt mehr als doppelt so hoch wie der durchschnittliche jährliche Zuwachs im Zeitraum 2013 bis 2024 und übertrifft sogar die Dynamik des bisherigen Rekordjahres 2024. Vor diesem Hintergrund fordern die Innungskrankenkassen die konsequente Umsetzung wirksamer Sparmaßnahmen – insbesondere durch die dauerhafte Streichung der Meistbegünstigungsklausel im Orientierungswert sowie durch Anpassungen im Pflegebudget.

Die Bundesregierung muss jetzt beweisen, dass sie es ernst meint mit Qualität, Strukturwandel und Wirtschaftlichkeit. Eine Krankenhausreform kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie konsequent auf Qualität, Spezialisierung und Patientensicherheit ausgerichtet bleibt – und nicht auf das kleinste gemeinsame politische Zugeständnis.“

Der IKK e.V. ist die Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Die Innungskrankenkassen stehen für 5,1 Mio. Versicherte.

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