„Die mit dem KHAG beabsichtigten Anpassungen der Krankenhausreform aus der letzten Legislaturperiode, insbesondere die geplanten Ausnahmeregelungen für Länder, dürfen den überfälligen Strukturwandel hin zu mehr Qualität, Spezialisierung und Patientensicherheit nicht konterkarieren. Ansonsten droht, dass bundeseinheitliche Standards ins Wanken geraten und die Chance auf eine moderne, transparente Krankenhauslandschaft in weite Ferne rückt.
Besonders kritisch sehen wir, dass im Haushaltsbegleitgesetz mit der sogenannten Transformationskostensoforthilfe weiterhin Milliardenbeträge im unsinnigen Gießkannenprinzip über die Krankenhauslandschaft verteilt werden – unabhängig vom tatsächlichen Bedarf. Das setzt falsche Anreize und begünstigt Mengenausweitungen in Bereichen, in denen keine Versorgungslücken bestehen.
Die Reform soll das Gegenteil bewirken: eine bedarfsorientierte Krankenhausplanung, die sich an Versorgungsqualität und Ergebnisdaten ausrichtet. Ausnahmen dürfen nur dort greifen, wo sie die Grundversorgung in strukturschwachen Regionen sichern – und auch dann nur zeitlich befristet und streng zweckgebunden.
Entscheidend ist, dass die Reform nicht auf Kosten der Versicherten und Beitragszahlenden ausgehöhlt wird. Versorgungsqualität und Patientensicherheit müssen das zentrale Leitmotiv bleiben. Die Bundesregierung wird sich daran messen lassen müssen, wie konsequent sie bei dieser Reform zu ihrem Anspruch steht, strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen endlich entschlossen umzusetzen.“


