„Die Innungskrankenkassen sehen in den vorliegenden Änderungsanträgen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) eine problematische Abkehr von dem erst im Sommer beschlossenen Grundsatz einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Regelungen, die teilweise noch gar nicht wirksam geworden sind, sollen bereits wieder durch Ausnahmen und zusätzliche Finanzmittel abgeschwächt werden. Damit droht die gerade erst beschlossene Kostenbremse Stück für Stück gelöst zu werden.
Von dem ursprünglich von der FinanzKommission Gesundheit empfohlenen Einsparvolumen von 42,3 Milliarden Euro wurden mit dem GKV-BStabG Schätzungen zufolge weniger als 19 Milliarden Euro umgesetzt. Der Spielraum zur Deckung des erwarteten Defizits 2027 und zur Stabilisierung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ist damit bereits weitgehend ausgeschöpft. Und mit den Änderungsanträgen wird dieses fragile Gleichgewicht weiter belastet. Besonders deutlich zeigt sich das im stationären Bereich: Weitere 550 Millionen Euro sollen in bestehende Strukturen fließen, ohne dass damit automatisch nachhaltige Veränderungen verbunden sind.
Positiv ist, dass den Krankenkassen wieder mehr Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Steuerung gegeben werden sollen. Das gilt insbesondere für die Wiedereinführung von Ausschreibungen bei Hilfsmitteln. In standardisierten Produktbereichen können sie Wirtschaftlichkeitspotenziale erschließen. Verbindliche Qualitätsanforderungen müssen dabei sicherstellen, dass der Preiswettbewerb nicht zulasten der Versorgung geht.
Dass auch die Krankenkassen einen Beitrag zur Stabilisierung leisten, ist angemessen. Sie haben durch das Abschmelzen der Finanzreserven und die Begrenzung der Verwaltungskosten bereits erhebliche Einsparungen erbracht. Für die geplante zusätzliche Absenkung braucht es daher Ausnahmen für Investitionen in Digitalisierung und IT-Sicherheit sowie für freiwillige Kassenvereinigungen.
Auch von anderer Seite drohen Gefahren für die Beitragssatzstabilität: Durch die angekündigte Absenkung des Herstellerabschlags durch die sog. Standortklausel drohen nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes bis zu 1,3 Milliarden Euro aus Beitragsmitteln für standortpolitische Maßnahmen der Bundesregierung eingesetzt zu werden. Und dies, obwohl Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber nicht zur Finanzierung gesamtstaatlicher Aufgaben herangezogen werden dürfen.“

