„Nach dem politischen Tauziehen der Koalitionäre auf offener Bühne ist zu begrüßen, dass sich die Koalition nun doch noch auf den Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz verständigt hat. War das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) eine Notbremse, so ist das PNOG der Airbag, der den Aufprall abfedert. Mit dem PNOG wird ein sprunghafter Anstieg der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung im kommenden Jahr abgewendet. Das ist eine gute Nachricht.
Aus Sicht der Innungskrankenkassen bleibt der Entwurf jedoch in zentralen Punkten unausgewogen. Er belastet Pflegebedürftige, Versicherte und Arbeitgeber, während Bund und Länder ihrer Finanzverantwortung weiterhin nicht ausreichend nachkommen. Notwendige Einsparungen dürfen nicht zulasten pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger gehen. Positiv ist, dass Bundesgesundheitsminister Linnemann die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zurückgenommen hat – offen bleibt jedoch die Frage der Gegenfinanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, die derzeit jährlich mit rund fünf Milliarden Euro aus Beitragsmitteln finanziert wird.
Wir begrüßen, dass die Koalition Handlungsfähigkeit bewiesen hat. Entscheidend ist nun, dass Bund und Länder ihrer Verantwortung gerecht werden: Die Länder müssen die Pflegeinfrastruktur angemessen finanzieren – allein dies würde den Eigenanteil der Pflegebedürftigen um mehrere Hundert Euro senken.
Dass die Bundesregierung über die kurzfristigen Stabilisierungsmaßnahmen hinaus an Lösungen für eine zukunftsfeste Struktur der Pflegeversicherung arbeiten will, ist positiv. Der Einsatz einer weiteren Kommission erspart jedoch nicht die politische Entscheidungsnotwendigkeit, bei der es um die Frage gehen wird, welches Leistungsversprechen mit dem Teilleistungsprinzip verbunden sein soll und ob und wie ein Solidarausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung gefunden werden kann.“


