Unheilbar Kranken muss der Staat in Ausnahmefällen den Zugang zu todbringenden Medikamenten erlauben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte muss dafür die Anträge prüfen. So entschied es das Bundesverwaltungsgericht 2017. Aber das Bundesgesundheitsministerium verhindert die Umsetzung des Urteils. In einem Kommentar im Observer-Gesundheit stellt sich Hans-Jürgen Müller, Verwaltungsratsvorsitzender der IKK gesund plus, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., die Frage der Gewaltenteilung: „Die Exekutive beschwert sich, dass sich die Judikative über die Legislative hinwegsetzt, und ignoriert eine Entscheidung des Gerichts.“
Den vollständigen Kommentar können Sie im Observer-Gesundheit lesen.