Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) hat die Politik die Verjährungsfrist für Rückforderungen von Krankenkassen gegenüber Krankenhäusern von vier auf zwei Jahre gekürzt und darüber hinaus den Termin auf Anfang November 2018 vorgezogen. Die Kliniken profitieren, den Kassen werden Erstattungsansprüche aus zwei Jahren abgesprochen.
In einem Kommentar im Observer Gesundheit erklärt Hans-Jürgen Müller, Verwaltungsratsvorsitzender der IKK gesund plus, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., dass sich damit die Exekutive und die Legislative über die Judikative hinwegsetzt. Dies verstoße gegen die Gewaltenteilung und damit gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaats.
Den vollständigen Kommentar können Sie im Observer-Gesundheit lesen.