Elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA), in der alle Gesundheits- und Krankheitsdaten eines Versicherten an einem Ort gespeichert sind, ist am 1. Januar 2021 gestartet. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurden die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten die ePA bis zum 1. Januar 2021 zur Verfügung zu stellen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hat der Gesetzgeber im Patientendatenschutzgesetz (PDSG) festgelegt.

Stand: März 2021

Von der ersten gesetzlichen Verankerung der Einführung einer ePA im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) von 2004 bis zum Start Anfang 2021 sind 204 Monate vergangen. Die Kosten für die elektronische Gesundheitskarte und die Telematikinfrastruktur belaufen sich auf rund 3 Mrd. Euro (Stand: 2020).

Quelle: GMG-Gesetzestext

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Nur jeder zehnte US-Nutzer elektronischer Patientenakten schaute 2016 in seine Akte, um den Verlauf seiner Krankheit im Blick zu behalten. Um sicherzustellen, dass die Daten korrekt sind, loggten sich 16 Prozent ein. Ein Viertel (25%) las aus „Neugierde“ in seine Akten.

Quelle: Statista

2:5

Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich für viele ältere Menschen das Bild von der Digitalisierung gewandelt. Zwei von fünf Bundesbürgern ab 65 Jahren (40 %) sagen, dass sie der Digitalisierung seitdem positiver gegenüberstehen.

Quelle: Bitkom

2019 kommunizierten immer noch 93 % der niedergelassenen Ärzte mit Krankenhäusern überwiegend in Papierform.

Quelle: McKinsey eHelth-Monitor 2020

Die Deutschen sind keine Technikmuffel. 8 von 10 Bundesbürgern ab 14 Jahren (79 %) geben an, dass sie digitalen Technologien grundsätzlich positiv gegenüberstehen.

Quelle: Bitkom Research

Auf die Frage, ob sie eine elektronische Patientenakte nutzen würden, gaben 2019 rund 22 % der Befragten an, eher keine elektronische Gesundheitsakte nutzen zu wollen. Eine Woche nach dem Start der ePA haben sich erst 2 % die entsprechende App ihrer Krankenkasse heruntergeladen.

Quellen: Statista und YouGov

Insgesamt sind 95 % der Patientendaten der 1,3 Millionen Esten im E-Health-Netzwerk digitalisiert. 

Quelle: vdek „ersatzkasse magazin“. 5./6.2018, Artikel „Digitalisierung und E-Health in Europa“ vom 21.06.2018

Die ersten dokumentierten Patientenakten der Neuzeit wurden 1526 vom Nürnberger Stadtarzt Johann Magenbuch angelegt. Sie enthielten Patientennamen, Angaben über deren Krankheiten, medikamentöse Verordnungen und Krankheitsverläufe. Im Unterschied zur heutigen Form der patientenorientierten Krankengeschichte dienten solche ärztlichen Tagebücher vorrangig der Wissenserweiterung des einzelnen Arztes und repräsentierten seinen persönlichen Erfahrungsschatz.

Quelle: Berufsverband Medizinischer Informatiker e.V.