Morbi-RSA

Mit Einführung des sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) im Jahre 2009 ist der 1994 eingeführte Finanzausgleich auf eine neue Grundlage gestellt worden. Ziel des Morbi-RSA ist, dass die Gelder aus dem Gesundheitsfonds dorthin fließen, wo sie zur Versorgung Kranker benötigt werden. So werden bei der Verteilung der Gelder an die einzelnen Krankenkassen durch Zu- bzw. Abschläge die Merkmale Alter, Geschlecht und Bezug einer Erwerbsminderungsrente sowie die Krankheitslast anhand von 80 spezifischen Krankheiten berücksichtigt. Doch aktuell wird die Kritik an dem System des Morbi-RSA immer lauter: Die Schere zwischen „Gewinnern“ und „Verlierern“ driftet weiter auseinander und schafft eine wahrnehmbare und bedauerliche Inakzeptanz gegenüber dem Finanzausgleichssystem.

 €

Im Jahr 2015 gaben die Innungskrankenkassen je Versicherten 13,54 Euro an Boni für gesundheitsbewusstes Verhalten aus. Aus dem Gesundheitsfonds haben sie dafür lediglich 5,30 Euro je Versicherten erhalten – den Durchschnittsbetrag aller am RSA teilnehmenden Krankenkassen.

Quelle: BMG, eigene Berechnungen

Anzahl an berücksichtigungsfähigen Diagnosen im Morbi-RSA, diese verteilen sich auf 80 Erkrankungen. Trotz einer Einschränkung auf 80 Krankheiten deckt der aktuelle RSA also ein breites Morbiditätsspektrum ab.

Quelle: BVA

 %

88% beträgt die Deckungsquote von Mehrfachkassenwechseln im Jahr 2014. Die Deckungsquote von Nicht-Kassenwechseln liegt bei 100%. Es wechseln also nicht nur die „guten Risiken“, vielmehr sind Kassenwechsler deutlich untergedeckt.

Quelle: BVA

 %

151% beträgt die höchste Überdeckung in Hinblick auf die Risikokombination Alter und Morbidität im Jahr 2014 : über 95-Jährige mit 7 berücksichtigungsfähigen Erkrankungen. Alte und kranke Versicherte sind also kein Verlustgeschäft.

Quelle: RSA-Kennzahlenbooklet des GKV-SV zum Jahresausgleich 2014

 %

41,9% hoch ist der Anteil der Versicherten mit mindestens einer ausgleichsfähigen Krankheitsgruppe (HMG – Hierarchisierte Morbiditätsgruppe). Ab der Altersgruppe der 55 bis 59-Jährigen wurde mehr als der Hälfte der Versicherten eine HMG im RSA zugewiesen.

Quelle: RSA-Kennzahlenbooklet des GKV-SV zum Jahresausgleich 2014

 %

Um 5,7% hat sich die Anzahl ambulanter RSA-Diagnosen (nach Anwendung des RSA-Krankheitsfilters) 2014 im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Im gleichen Zeitraum stiegen die ambulanten Diagnosen, die im RSA nicht ausgleichsfähig sind, lediglich um 3,9%. Die berücksichtigten Krankheiten im RSA bilden also einen immer größeren Anteil der ambulant behandelten Erkrankungen ab.

Quelle: RSA-Kennzahlenbooklet des GKV-SV zum Jahresausgleich 2014

Die Anzahl der maximal möglichen Krankheitszuschläge, die eine Krankenkasse für einen Versicherten im Jahr 2016 erhalten konnte, beträgt 59. Damit stellt der RSA eine zielgenaue Abbildung von Multimorbidität sicher.

Quelle: BVA, eigene Berechnungen

 €

Die Überdeckung der AOKn für berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben lag in 2015 bei 1.084.990.217 Euro. Die Ortskrankenkassen erhielten aus dem RSA also deutlich mehr Zuweisungen, als sie für die Versorgung ihrer Versicherten benötigten.

Quelle: RSA-Kennzahlenbooklet des GKV-SV zum Jahresausgleich 2015, BMG, eigene Berechnungen