6. Plattform Gesundheit: „Patienten (ohne) Rechte?“

Rückblick auf die Veranstaltung am 6. März 2012

Das derzeit diskutierte Patientenrechtegesetz stand im Mittelpunkt der 6. Plattform Gesundheit des IKK e.V. Mehr als 150 Teilnehmer aus Politik, Gesundheitswirtschaft und Krankenversicherung kamen in die Berliner Kalkscheune am 6. März 2012, um mehr zu erfahren zum Thema "Patienten (ohne) Rechte?

„Wir brauchen klare Regelungen.“ Das erhofft sich die Staatssekretärin des Bundesministeriums der Justiz, Dr. Birgit Grundmann, vom derzeit diskutierten Patientenrechtegesetz, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Die Diskussion darum ist mehr als drei Jahrzehnte alt. „Das derzeitige System ist für Patienten kaum noch zu durchschauen“, sagte die Staatssekretärin in ihrer Rede. Grundlage und Maßstab für das Gesetz könne dabei „nur die Rechtsprechung sein“, untermauerte die Staatssekretärin. Sie verwies auf eine Untersuchung, wonach 61 Prozent der Deutschen nicht wissen, welche Rechte sie als Patienten haben.

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Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., zeigte sich erfreut, dass mit dem vorliegenden Entwurf zum Patientenrechtegesetz „grundlegende Ansprüche der Patienten nach Information und Aufklärung, aber auch auf Leistung konkret geregelt werden.“ Als Handwerker sei es Wollseifer gewohnt, dass er seinen Kunden eine gute Arbeit schulde. Deshalb ist es nach seiner Aussage auch „richtig und gut“, wenn durch das neue Gesetz „klare Regelungen für eine Leistungsentscheidung“ gesetzt werden.

Der Geschäftsführer der Akademie für Ethik in der Medizin, PD Dr. Alfred Simon, sagte, dass die vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient und Arzt auch das neue Gesetz nicht ersetzen könne. „Die Grundhaltung des Arztes muss immer das Handeln zum Wohle des Patienten sein“, so Simon. Vor allem bei den IGeL-Leistungen stoße der Arzt jedoch „an seine Grenzen“. Simon sprach sich gegen die Einrichtung eines im Vorfeld diskutierten Entschädigungsfonds aus. Dieser wird auch sowohl vom Bundesjustizministerium, als auch vom Bundesgesundheitsministerium abgelehnt. „Das ist nicht mit dem deutschen Haftungsrecht konform“, sagte die Staatssekretärin im Bundesjustizministerium.

Klaus Kirschner, Vorstand der Alexandra-Lang-Stiftung, sagte: „Es ist ein Fortschritt, dass wir ein Patientenrechtegesetz bekommen.“ Seine Forderung für IGeL-Leistungen: eine grundsätzliche Beweislastumkehr im Gesetz festschreiben.

„Das Gesetz ist überfällig“, so formulierte es Dr. Regina Klakow-Franck, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Bundesärztekammer. Bereits auf dem Ärztetag 2005 haben sich die Mediziner eindeutig positioniert. Das neue Gesetz betrachtet die Ärztin aber auch skeptisch. Vor allem bei der verschärften Dokumentationspflicht sei die Frage, ob dies praktikabel sei: „Das ersetzt nicht das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Gespräch.“

„Wer ein Recht hat, wird auch Ernst genommen“, brachte es Ulrich Hannemann, versichertenseitiger Vorsitzender des Verwaltungsrates der IKK classic zum Ausdruck. Aus Sicht der Selbstverwaltung begrüßt er das kommende Gesetz – vor allem auch die Regelung, dass sich Krankenkassen bei Behandlungsfehlern für ihre Versicherten stärker einsetzen können.

Karin Knufmann-Happe, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Gesundheit, betonte, dass mit dem neuen Gesetz Transparenz geschaffen werde. „Der Status quo ist vielen nicht bekannt“, sagte sie. Regelungen zu einer verbindlichen Haftpflichtversicherung sind nach ihrer Aussage bewusst nicht im Gesetz: „Das ist Ländersache, wir sind außen vor.“

Einzelfälle seien nicht geeignet für grundsätzliche Regelungen, sagte Prof. Dr. Ulrich Wenner, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht. Er plädierte dafür, die Fristenregelung, wonach Krankenkassen grundsätzlich innerhalb von drei Wochen über medizinische Behandlungen oder Verordnungen entscheiden sollen, zu revidieren. Wenner: „Das sollte nur auf unaufschiebbare Entscheidungen begrenzt werden.“

Nach Aussage von Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., sind die Rahmenbedingungen mit dem jetzt vorliegenden Entwurf des Patientenrechtegesetzes gesetzt. Die Ökonomisierung des Gesundheitswesens werde damit jedoch nicht verschwinden und auch die medizinische Behandlung und Pflege werde „keine risikofreie Zone.“ Was gebraucht wird, ist „Transparenz und Information.“

Bildergalerie der 6. Plattform Gesundheit

Einen kleinen Eindruck von der 6. Plattform Gesundheit zum Thema "Patienten (ohne) Rechte? erhalten Sie hier in unserer flickr-Bildergalerie. 

Dokumentation

Hier können Sie die einführenden Worte von Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., sowie die Vorträge von PD Dr. Alfred Simon, Geschäftsführer der Akademie für Ethik in der Medizin e.V. sowie von Prof. Dr. Ulrich Wenner, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht herunterladen.

Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren 5,1 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten.