Kernthema: Selbstverwaltung stärken, nicht länger schwächen

Was uns wichtig ist

Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., zur Frage, wie es gelingen kann, die soziale und gemeinsame Selbstverwaltung künftig wieder zu stärken.

Die soziale Selbstverwaltung ist ein konstituierendes, verfassungsmäßiges Element unserer Sozialversicherung. Sie hat nicht nur die Aufgabe, die Sozialversicherung zukunftsfähig zu halten und durch die wettbewerblichen, versorgungsbezogenen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen zu führen. Sie hat insbesondere die Verantwortung, sich für die Interessen der Versicherten und Patienten sowie der Arbeitgeber zum Wohl des gesamten Gesundheitssystems einzusetzen. Hierfür benötigt sie entsprechende Handlungsspielräume und die Unterstützung – nicht die zunehmende Beschränkung – seitens der Politik.

  • Die soziale Selbstverwaltung ist in ihrer Verantwortung für die Verbesserung des Gesundheitssystems auszubauen – das gilt auch für die gemeinsame Selbstverwaltung. Tendenzen in Richtung Staatsmedizin und Einheitsversicherung sind zu stoppen. 
  • Die soziale Selbstverwaltung ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Sie benötigt seitens Politik Vertrauen, Handlungsfähigkeit und Planbarkeit. Die Kategorien „Vertrauensschutz“ und „Rückwirkungsverbot“ sind als rechtsstaatliche Grundpfeiler für die Selbstverwaltung unabdingbar. 
  • Die zuständigen Aufsichtsbehörden sind auf die Rechtsaufsicht zu beschränken, keine Fachaufsicht. 
  • Es sollte eine Klagemöglichkeit für Krankenkassen auf Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen eingeräumt werden, derzeit ist dies mangels Grundrechtsfähigkeit nicht gegeben.

  • Stärkung der Selbstverwaltung: Arbeit der Selbstverwaltung in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. Schaffen eines gesetzliche Rahmen zur Stärkung der Selbstverwaltung.
  • (Verfassungsrechtlich) anerkannte Grundsätze bei der Reform der Sozialwahl müssen Bestand haben: Keine Abschaffung der Friedenswahlen. Listenwahlen statt Personenwahlen. Urwahlen sind nur dort sinnvoll, wo tatsächlich mehr Kandidaten als Listenplätze vorhanden sind. Wiederermöglichung der Listenzusammenlegung auch nach dem Ende der Einreichungsfrist. 
  • Eine feste Geschlechterquotierung ist zu überdenken; um sie nicht juristisch angreifbar zu machen, wie dies die Rechtsprechung z. B. in Brandenburg gezeigt hat (Az.: VfGBbg 9/19 VfGBbg 55/19). 
  • Gesetzliche Regelungen zum Ausschluss von Interessenkollisionen in den Gremien der Selbstverwaltung sind zu erweitern. 
  • Beibehaltung und Sicherung der Parität von Versicherten- und Arbeitgebervertretern als einer der Grundsätze des Systems. 
  • Stärkung des Ehrenamts: Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt (z. B. Übernahme Kosten für Kinderbetreuung und Verhinderungspflege im Rahmen Entschädigungsregelung) etablieren. Verlässliche Absicherung gegen Haftungsrisiken schaffen.

720.000 Patient:innen mit chronischen Erkrankungen sind in Deutschland laut einschlägigen Studien auf Unterstützung beim Management ihrer medizinischen Versorgung angewiesen. Beispielhaft hier ist das PIKKO-Projekt, ein innovatives saarländisches Gemeinschaftsprojekt, an dem die IKK Südwest beteiligt ist. Unter anderem unterstützt das Projekt, das aus dem Innovationsfonds gefördert wird, hier mit der Bereitstellung von Patientenlotsen bei chronischen Erkrankungen.

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