Kernthema: Patienten und Versicherte in den Fokus rücken

Was uns wichtig ist

Ralf Reinstädler, versichertenseitiger Verwaltungsratsvorsitzender der IKK Südwest, zur Stärkung der Gesundheitskompetenz von Patienten:innen und Versicherten.

Mit dem Patientenrechtegesetz wurde 2013 ein wichtiger Meilenstein für eine selbstbestimmte Rolle des Patienten in der Gesundheitsversorgung gelegt. Doch angesichts eines immer stärker an Komplexität gewinnenden Systems bleibt weiterhin viel zu tun. Versicherte und Patienten müssen daher in die Lage versetzt werden, die ihre Gesundheit betreffenden Entscheidungen zu verstehen und damit kompetent zu treffen. Dafür benötigen sie transparente Prozesse und Vergleichsmöglichkeiten sowie verbindliche Regelungen, die sie vor Schaden schützen.

  • Initiative für mehr Qualitäts-Transparenz: Versicherte müssen die Möglichkeit erhalten, sich über geeignete Parameter ein Bild von der Qualität der Arbeit ihrer Krankenkassen machen zu können. Diese Parameter müssen in gebotener Objektivität dargestellt werden sowie einheitlich von allen Kassen in der gleichen Art und Weise erhoben werden. Gleiches gilt für deren Veröffentlichung.
  • Die Stärkung der Gesundheitskompetenz („Health literacy“) zur Gewährleistung von mehr Patientensicherheit muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verankert werden.
  • Neuorganisation der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD): Das bisherige Ausschreibungsverfahren hat sich nicht bewährt; eine Neuorganisation der Institution ist notwendig – ggf. muss in diesem Kontext auch über eine Steuerfinanzierung nachgedacht werden. Erkenntnisse der UPD über nicht rechtskonformes Verhalten von Krankenkassen müssen benannt werden können.
  • Die Zusammenarbeit zwischen Selbstverwaltung und Selbsthilfeorganisationen ist zu etablieren.

  • Öffentliche Berichterstattung („Public Reporting“) auch im ambulanten Bereich: Daten aus der ambulanten Versorgung, die Rückschlüsse auf die Versorgungsqualität erlauben, sollen transparent und vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Einbeziehung patientenzentrierter Qualitätsparameter in die Versorgungsgestaltung ist geboten.
  • Qualitätskriterien und Qualitätssicherungsverfahren müssen sektorenübergreifend vereinheitlicht werden.
  • Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung sind durch die Kassen über Wiederherstellung bzw. Ausweitung von Ausschreibungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Absage an Preisdumping: Ausschreibungen müssen stärker mit Qualitätsanforderungen verknüpft werden.

  • Eine Fehlerkultur zur Reduzierung von vermeidbaren unerwünschten Ereignissen ist zu etablieren.
  • Beweislasterleichterungen für Patienten bei Behandlungsfehlern.
  • Rechtsstreitigkeiten im Medizinrecht sind z. B. durch die Etablierung verbindlicher Standards und Qualitätskriterien für Behandlungsfehlergutachten (auch für Medizinische Dienste) zu beschleunigen.
  • Einführung eines Patientenhilfefonds, ohne Ärzte oder Leistungserbringer aus ihrer Haftung zu entlassen.

  • Der Austausch von Daten zwischen Versicherten, Krankenkassen und Leistungserbringern zum Ziel der effektiven Versorgungsgestaltung und -steuerung ist zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang sind gleiche Zugriffsrechte der Krankenkassen nach Einwilligung des Versicherten auf die elektronische Patientenakte (ePA), wie sie z. B. die Leistungserbringer haben, vorzusehen.
  • Restriktive gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Zusammenführung, Nutzung und Auswertung von Routinedaten müssen gestrichen werden; Löschfristen für die Aufbewahrung von Daten bei den Krankenkassen (§ 304 SGB V) sind zu verlängern.

720.000 Patient:innen mit chronischen Erkrankungen sind in Deutschland laut einschlägigen Studien auf Unterstützung beim Management ihrer medizinischen Versorgung angewiesen. Beispielhaft hier ist das PIKKO-Projekt, ein innovatives saarländisches Gemeinschaftsprojekt, an dem die IKK Südwest beteiligt ist. Unter anderem unterstützt das Projekt, das aus dem Innovationsfonds gefördert wird, hier mit der Bereitstellung von Patientenlotsen bei chronischen Erkrankungen.

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