Kernthema: Finanzierungsbasis verbreitern und Staat nicht aus der Verantwortung entlassen - Prüf- und Steuerungsoptionen sicherstellen

Was uns wichtig ist

Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., zur Frage, wie die Finanzierung der GKV nachhaltig gesichert werden kann.

Mit dem Patientenrechtegesetz wurde 2013 ein wichtiger Meilenstein für eine selbstbestimmte Rolle des Patienten in der Gesundheitsversorgung gelegt. Doch angesichts eines immer stärker an Komplexität gewinnenden Systems bleibt weiterhin viel zu tun. Versicherte und Patienten müssen daher in die Lage versetzt werden, die ihre Gesundheit betreffenden Entscheidungen zu verstehen und damit kompetent zu treffen. Dafür benötigen sie transparente Prozesse und Vergleichsmöglichkeiten sowie verbindliche Regelungen, die sie vor Schaden schützen.

  • Die Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung muss ein Schwerpunktthema der kommen- den Legislatur werden. 
  • Die Finanzautonomie der Kassen muss gestärkt, ihre Beitragssatzautonomie erhalten bleiben. 
  • Es ist das Ziel, vom alleinigen Lohnkostenmodell abzurücken und weitere Finanzierungsquellen zu erschließen; eine weitere Steigerung der Lohnnebenkosten ist nicht akzeptabel.

  • Föderale Strukturen bedingen die Übernahme von Finanzverantwortung: Der schleichende Rückzug aus gemeinsamen Finanzierungsformen durch Bund, Länder, Kommunen und Leistungserbringern (z. B. bei den Investitionskosten für Krankenhäuser) ist zu stoppen. 
  • Versicherungsfremde bzw. gesamtgesellschaftliche Aufgaben durch Steuern finanzieren: Drohende Ausgabensteigerungen aufgrund politischer Eingriffe in das System müssen durch Steuern gegenfinanziert werden. Keine Erhöhung der Zusatzbeiträge! 
  • Auch Innovationen dürfen nicht ausschließlich über die Solidargemeinschaft finanziert werden: Bei Innovationsfinanzierung ist eine faire Lastenteilung sicherzustellen (z. B. Digitale Gesundheitsanwendungen). 
  • Die im letzten Koalitionsvertag in Aussicht gestellten Maßnahmen zur Einführung von kostendeckenden Beiträgen für ALG-II-Bezieher sind umzusetzen. 
  • Die Finanzverantwortung der Länder und Kommunen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst muss gestärkt sowie dessen Leistungsfähigkeit im Sinne der Pandemiebekämpfung und der allgemeinen Gesundheitsvorsorge sichergestellt werden. 
  • Die Renditen der Finanzinvestoren im Gesundheitswesen sind zu begrenzen. Anderenfalls werden mit Mitteln der GKV Gewinne der Investoren bezahlt. 
  • Das Haushaltsrecht ist als das alleinige Recht der Selbstverwaltung zu bewahren und nicht anzutasten. Der wiederholte Eingriff der Politik in die Finanzreserven der Kassen sowie in den Gesundheitsfonds ist zu kritisieren.
  • Prüfrechte (z. B. Krankenhausrechnungen) und Steuerungsoptionen (z. B. Rabattverträge, aber auch Fallmanagement) der Kassen sind wiederherzustellen bzw. auszubauen, um die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung als Basis für eine solidarische Lastenverteilung zu gewährleisten und ansonsten zu erwartende harte Einschnitte in die Leistungen der GKV nach 2021 zu vermeiden. 
  • Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen bekämpfen: Es müssen Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet und ein Hinweisgeberschutz etabliert werden. 
  • Die Finanzierung der gesetzlichen Leistungen der Krankenversicherung muss auch weiterhin durch Umlagefinanzierung gesichert werden. Sie ist Garant für eine nachhaltige, solidarische und belastungsgerechte Finanzierung der GKV. 
  • Die Umlagekassen sind zukunftsfest zu machen. Gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Kassen, d. h. keine Quersubventionierung der Knappschaft durch Beiträge der Minijob-Zentrale sowie klare Trennung der Umlagekassen von Minijob-Zentrale und Knappschaft.

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